BEFÄHIGUNGSNACHWEIS
FÜR FAHRERINNEN UND FAHRER VON HYDRAULIKBAGGERN UND RADLADERN GEMÄSS DGUV GRUNDSATZ 301-005
Durch theoretische und praktische Schulungen werden die Teilnehmer mit rechtlichen Rahmenbedingungen und ihren Pflichten vertraut gemacht, die den Umgang mit Mobil- und Kettenbaggern sowie Radladern betreffen. Die Inhalte der Schulung beruhen auf dem DGUV Grundsatz 301-005
Die Inhalte der Schulung beruhen auf dem DGUV Grundsatz 301-005.
Die Schulung wird an folgenden Maschinen durchgeführt und auch bescheinigt:
- KUBOTA Kettenbagger Typ KX080
- LIEBHERR Mobilbagger Typ A918 Compact
- LIEBHERR Radlader Typ L538
(*Änderungen vorbehaltlich)
Zielgruppe: Bediener von Baggern und Radladern
Voraussetzung:
– Mindestalter 18 Jahre
– Geistige, persönliche und körperliche Eignung
– Prüfung nur in deutscher Sprache, keine Übersetzung möglich
– *mindestens 1 Jahr praktische Erfahrung im Umgang mit Hydraulikbaggern und/oder Radladern
Abschluss: Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 301-005