BEFÄHIGUNGSNACHWEIS

FÜR FAHRERINNEN UND FAHRER VON HYDRAULIKBAGGERN UND RADLADERN GEMÄSS DGUV GRUNDSATZ 301-005

Durch theoretische und praktische Schulungen werden die Teilnehmer mit rechtlichen Rahmenbedingungen und ihren Pflichten vertraut gemacht, die den Umgang mit Mobil- und Kettenbaggern sowie Radladern betreffen. Die Inhalte der Schulung beruhen auf dem DGUV Grundsatz 301-005

Die Inhalte der Schulung beruhen auf dem DGUV Grundsatz 301-005.

Die Schulung wird an folgenden Maschinen durchgeführt und auch bescheinigt:

  • KUBOTA Kettenbagger Typ KX080
  • LIEBHERR Mobilbagger Typ A918 Compact
  • LIEBHERR Radlader Typ L538

(*Änderungen vorbehaltlich)

Zielgruppe:                 Bediener von Baggern und Radladern

Voraussetzung:
– 
Mindestalter 18 Jahre
– Geistige, persönliche und körperliche Eignung
– Prüfung nur in deutscher Sprache, keine Übersetzung möglich
– *mindestens 1 Jahr praktische Erfahrung im Umgang mit Hydraulikbaggern und/oder Radladern

Abschluss:                   Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 301-005

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