Jährliche Sicherheitsunterweisung Turmdrehkranführer
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen.
Die Bedienung von Turmdrehkranen setzt besondere Kenntnisse im Ermitteln der zulässigen Traglasten voraus. Grundlage für ein sicheres Arbeiten mit dem Kran ist die stabile Aufstellung und Abstützung unter Berücksichtigung des Untergrunds. Auch beim laufenden Betrieb, Abbauen und Transportieren des Turmdrehkrans muss der Kranführer die Umgebungsbedingungen beachten.
Die BIV bietet diese jährliche Kranführerunterweisung an, somit kommen Sie als Unternehmer/Maschinenführer Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Mit dieser Unterweisung erhalten Sie keinen Befähigungsnachweis, um einen Kran zu führen.
Voraussetzung:
- Baustellenerfahrung als Kranführer
- Kranführerschein oder Nachweis über eine Kranfahrerschulung
Abschluss:
- Teilnahmebescheinigung
Stundenplan
Tagesablauf
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- Umgang mit Lasten
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- Arbeiten mit Traglasttabellen
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- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
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- Verhalten bei Störungen
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- Standsicherheit
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- Gefahren beim Kranfahren
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- Anschlagmittel