JÄHRLICHE KRANFÜHRERUNTERWEISUNG

JÄHRLICHE SICHERHEITSUNTERWEISUNG NACH DGU-BGV A 1§ 4

Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Führer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen.

Die Bedienung von Turmdrehkranen setzt besondere Kenntnisse im Ermitteln der zulässigen Traglasten voraus. Grundlage für ein sicheres Arbeiten mit dem Kran ist die stabile Aufstellung und Abstützung unter Berücksichtigung des Untergrunds. Auch beim laufenden Betrieb, Abbauen und Transportieren des Turmdrehkrans muss der Kranführer die Umgebungsbedingungen beachten.

Mit einem Besuch dieser Kranführerunterweisung kommen Sie als Unternehmer / Maschinenführer Ihrer Weiterbildungspflicht nach.

ACHTUNG! Die Unterweisung ist kein Befähigungsnachweis, einen Kran zu führen

Januar 2025
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