Allgemeine Schulungsbedingungen für Seminare/Schulungen der B.i.V. GmbH
1. Geltung dieser AGB
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „Allgemeine Schulungsbedingungen oder AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der B.i.V. GmbH Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich öffentlich – rechtlicher Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) betreffend die von der B.i.V. GmbH angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Seminare und Schulungen.
(2) Die nachfolgenden AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertragsschluss schriftlich, in Textform, über das Internet (www.bivteam.de/informationen /Schulungen) oder telefonisch erfolgt sowie für alle Folgegeschäfte, selbst wenn im Einzelfall nicht nochmal ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.
(3) Die AGB der B.i.V. GmbH gelten ausschließlich. Die Ausschließlichkeit gilt für alle Angebote und Leistungen der B.i.V. GmbH in laufender und künftiger Geschäftsbeziehungen, ohne Rücksicht darauf, ob Schulungen und Seminare von der B.i.V. GmbH selbst oder von Dritten ausgeführt werden, die von der B.i.V. GmbH beauftragt wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen eines Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil – unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie der B.i.V. GmbH bekannt werden. Dies gilt nicht, wenn die B.i.V. GmbH der Geltung abweichender Bedingungen vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.
(4) Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn die B.i.V. GmbH in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführen. Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten daher nicht, auch wenn die B.i.V. GmbH dieser nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung der B.i.V. GmbH maßgebend.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform oder in Textform, soweit in den nachfolgenden AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben hiervon unberührt.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(8) Mit der Anmeldung zu einer Schulungsmaßnahme oder der Auftragserteilung für eine „In-House“Schulung erkennt der Auftraggeber die verbindliche Geltung der vorliegenden AGB an.
2. Angebot und Vertragsschluss, Anmeldung
2.1. Vertragsschluss über das Internet
(1) Anmeldungen zu den von der B.i.V. GmbH angebotenen Schulungsmaßnahmen erfolgen vorrangig online über die Anmeldungsplattform der B.i.V. GmbH (www.bivteam.de/Informationen/Schulungen).
(2) Die von der B.i.V. GmbH im Internet zum Abruf und zur Anmeldung bereitgestellten Dienstleistungen und Schulungen stellen – ebenso wie etwaige Schulungsangebote in Prospekten – kein auf Abschluss eines Schulungsvertrags gerichtetes Angebot im Sinne des § 145 BGB dar.
(3) Mit der Anmeldung des Auftraggebers über die online-Schulungsplattform der B.i.V. GmbH gibt der Auftraggeber ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Schulungsvertrages ab. Dies geschieht durch das Abschließen des Anmeldevorgangs nach Eingabe aller für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen (insbesondere Name und Anschrift des Auftraggebers bzw. der vertretungsberechtigten Person, Schulungsdaten, Teilnehmerzahl,) und Absenden der Anmeldung über die Schaltfläche „verbindlich anmelden“.
(4) Die B.i.V. GmbH ist berechtigt, das nach Abs. 3 vom Auftraggeber abgegebene Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der verbindlichen Anmeldung zu überprüfen und anzunehmen.
(5) Unabhängig hiervon versendet die B.i.V. GmbH nach Zugang des Angebots eine elektronische Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang des Angebots auf dem Server der B.i.V. GmbH und stellt ausdrücklich noch keine rechtsverbindliche Annahme des Angebots durch die B.i.V. GmbH dar. Die Annahme des Angebots des Auftraggebers und damit der Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und der B.i.V. GmbH erfolgt durch Zugang einer gesonderten schriftlichen oder elektronischen Anmeldebestätigung.
2.2. Vertragsschluss im Übrigen
Sofern der Auftraggeber sich nicht online, sondern auf andere Weise (z.B. per E-Mail, Brief, Fax oder Telefon ) zu einer von der B.i.V. GmbH angebotenen Schulung oder einem Seminar anmeldet, kommt mit dieser Anmeldung noch kein Schulungsvertrag zustande. Die B.i.V. GmbH wird in diesem Fall die Anmeldungsdaten und die Verfügbarkeit der gewählten Schulungsmaßnahmen überprüfen und hiernach eine gesonderte Anmeldebestätigung an den Auftraggeber übermitteln (z.B. Brief, E-Mail oder Fax).
Ein rechtsverbindlicher Schulungsvertrag kommt erst mit Zugang dieser gesonderten Anmeldungsbestätigung beim Auftraggeber zustande.
2.3. Angebote und Vertragsinhalt
(1) Sämtliche Angebote der B.i.V. GmbH sind stets freibleibend. Die B.i.V. GmbH ist nicht verpflichtet, Anmeldungen eines Auftraggebers anzunehmen.
(2) Alleine maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen der B.i.V. GmbH und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Schulungsvertrag einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der B.i.V. GmbH vor Vertragsschluss sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Vertragsgegenstand sind nur die in der Anmeldungsbestätigung genannten Leistungen der B.i.V. GmbH. Zusätzliche Leistungen, die nicht Gegenstand der Anmeldungsbestätigung sind, werden von der B.i.V. GmbH gesondert in Rechnung gestellt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche von der B.i.V. GmbH angegebenen Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der zur Zeit des Seminars bzw. der Schulung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Seminarpreise umfassen neben der Veranstaltung in jedem Fall die für das Seminar begleitenden Schulungsunterlagen sowie eine Teilnahmebescheinigung
(3) Zusätzliche Leistungen werden dem Auftraggeber auf Basis einer gesondert zutreffenden Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich im Schulungsangebot genannt werden
(4) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen der B.i.V. GmbH nach Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
(5) Die B.i.V. GmbH ist berechtigt, Schulungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die B.i.V. GmbH spätestens mit Übersendung der Anmeldungsbestätigung.
4. Umbuchung und Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Sollte ein vom Auftraggeber angemeldeter Teilnehmer an dem gebuchten Seminar nicht persönlich teilnehmen, ist der Auftraggeber jederzeit berechtigt, nach eigenem freien Ermessen einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
Die Benennung eines Ersatzteilnehmers hat bis spätestens 4 Tage vor Beginn der gebuchten Schulung zu erfolgen. Erfolgt die Benennung des Ersatztermins nicht wenigstens 4 Tage vor Schulungsbeginn, besteht kein Anspruch des Auftraggebers bzw. des Ersatzteilnehmers auf Teilnahme an der Schulung bzw. dem Seminar. Absatz 4 findet in diesem Fall entsprechende Anwendung.
(2) Der Auftraggeber ist unbeschadet der Möglichkeit zur Benennung eines Ersatzteilnehmers (Abs. 1) bis 4 Wochen vor Beginn der gebuchten Schulungsmaßnahme jederzeit berechtigt, eine Seminaranmeldung ohne Angabe von Gründen zu stornieren.
Bereits bezahlte Seminarpreise werden in diesem Fall abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 50,00 EUR innerhalb von 4 Wochen nach Ausübung der Stornierungsoption durch die B.i.V. GmbH an den Auftraggeber zurückerstattet. Erfolgt die Stornierung weniger als 4 Wochen vor Seminarbeginn, werden für die nachfolgenden Schulungen folgende Gebühren erhoben:
Inhouse-Schulungen
Bis 14 Tage vor Beginn der Schulung: | 30 % der vollen Gebühren |
Weniger als 14 Tage vor Beginn der Schulung: | 50 % der vollen Gebühren |
Sonstige Schulungen
Bis 14 Tage vor Beginn der Schulung: | 30 % der vollen Gebühren |
Bis 7 Tage vor Beginn der Schulung: | 50 % der vollen Gebühren |
Danach: | 100 % der vollen Gebühren |
(3) Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht zu einer Schulung, meldet sich zuvor aber auch nicht binnen der in Abs. 2 geregelten Stornierungsfristen ab, wird die volle Seminargebühr durch den Auftraggeber fällig.
5. Änderungen und Absagen durch die B.i.V. GmbH, vertragliche Rücktrittsrechte
(1) Die B.i.V. GmbH gestaltet die von ihr angebotenen Seminare und Schulungen stets nach neuesten Erkenntnissen. Inhaltliche oder organisatorische Ergänzungen der angebotenen Seminare oder Schulungen bleiben daher ausdrücklich vorbehalten.
(2) B.i.V. GmbH ist jederzeit berechtigt, den für die Abhaltung eines Seminars oder einer Schulung vorgesehenen Referenten gegen fachlich geeignete andere Referenten auszutauschen. Muss der Referent ausgetauscht werden, wird der Ersatzreferent nach denselben Kriterien ausgewählt, wie der ursprünglich vorgesehene Referent. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten.
(3) In Fällen höherer Gewalt (beispielsweise Streik oder Naturkatastrophen) oder bei Ausfall eines Referenten, insbesondere bei Erkrankung des Referenten oder sonstigen, nicht im Einflussbereich der B.i.V. GmbH liegenden unvorhersehbaren Ereignissen, die zur Undurchführbarkeit der Schulung zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort führen, ist die B.i.V. GmbH berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die Schulungsveranstaltung abzusagen. Als unverschuldeter Ausfall eines Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten an den Schulungsort verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Anfahrzeit beachtet wurde. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Kostenerstattung, auch dann nicht, wenn ihm die Absage erst am Seminartag bekannt gegeben wird. Er erhält die bereits gezahlte Seminargebühr vollständig zurückerstattet.
(4) Ein vertragliches Rücktrittsrecht steht der B.i.V. GmbH auch bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl zu, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Schulungsangebot ausdrücklich angegeben wurde.
(5) Der Rücktritt ist in den in Abs. 4 genannten Fällen spätestens 7 Tage vor dem 1. Seminar- bzw. Schulungstag gegenüber dem Auftraggeber zu erklären. In den Fällen des Abs. 3 ist der Rücktritt spätestens 3 Tage nach Kenntnis der das Rücktrittsrecht begründenden Umstände durch die B.i.V. GmbH zu erklären.
Maßgeblich für die Wahrung der Rücktrittserklärungsfrist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftraggeber.
(6) In den Fällen der Abs. 3 und 4 verpflichten sich die Parteien zunächst über einen von der B.i.V. GmbH genannten Ersatztermin zu verhandeln. Sofern eine Vereinbarung über den Ersatztermin nicht zustande kommt, werden vom Auftragnehmer gezahlte Seminargebühren an den Auftraggeber zurückerstattet.
(7) Werden Zeit und/oder Ort des Seminars aus anderen, als den in den Abs. 3 und 4 genannten Gründen verändert, ist die B.i.V. GmbH verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens 1 Woche vor Seminarbeginn über die entsprechenden Änderungen zu informieren. Der Aufraggeber ist in diesem Fall berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Rücktritt durch den Auftraggeber ist in diesem Fall spätestens 3 Wochen vor dem geänderten Seminarbeginn in Textform zu erklären. Vom Auftraggeber bereits bezahlte Seminar- bzw. Schulungsgebühren sind von der B.i.V. GmbH in diesem Fall innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rücktrittserklärung vollständig an den Auftraggeber zurück zu erstatten. Erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Wochen vor Beginn der geänderten Schulung, findet Ziff. 4 Abs.2 S. 3 entsprechende Anwendung.
(8) Vom Auftraggeber bereits getätigte Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten) sowie arbeitsausfallbedingte Mehrbelastungen werden von der B.i.V. GmbH in den Fällen der Abs. 3 – 7 vorbehaltlich der in Ziff. 6 genannten Einschränkungen nicht erstattet.
6. Schadensersatzansprüche und Haftung
(1) Trotz selbstverständlich größter Sorgfalt bei der Erarbeitung und stetigen Aktualisierung der Seminarinhalte sowie -unterlagen haftet die B.i.V. GmbH nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Seminarinhalte und – unterlagen.
(2) Auf Schadensersatz haftet die B.i.V. GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die B.i.V. GmbH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur,
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. Kardinalspflicht (ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Falle ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die B.i.V. GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(4) Die Haftung wird generell mit einem Betrag in Höhe des 5-fachen Netto-Schulungspreises beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Abs. 2 lit. a) und b).
(5) Für Verzug oder Unmöglichkeit infolge höherer Gewalt oder infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich der B.i.V. GmbH liegen oder für die Absage einer Schulung nach Maßgabe von Ziff. 5 haftet die B.i.V. GmbH nicht.
Für Verzug oder Unmöglichkeit aus anderen, als den in Satz 1 genannten Gründen, haftet die B.i.V. GmbH nur, sofern sie zumindest grob fahrlässig gehandelt hat. Das Recht des Auftraggebers, vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass er für den Fall eines von ihm oder eines von ihm angemeldeten Teilnehmers während des Seminars bzw. während der Schulung schuldhaft verursachten Personen- und/oder Sachschadens über einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz verfügt; auf Verlangen der B.i.V. GmbH wird der Auftraggeber eine entsprechende Versicherungsbestätigung vorlegen.
7. Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Auftraggebers aus demselben Vertragsverhältnis bestehen, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
8. Übernachtungskontingente
Soweit die B.i.V. GmbH im Vorfeld von Seminarveranstaltungen auf Hotels hinweist, die Kontingente für Seminarteilnehmer vorhalten, entstehen bei Buchung durch den Auftraggeber vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Beherbergungsunternehmen. Die B.i.V. GmbH wird nicht im Sinne eines Maklers oder Zimmervermittlers tätig. Soweit der Auftraggeber bzw. der Teilnehmer Übernachtungen in einem Hotel gebucht hat, gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Hotels. Im Falle einer Stornierung des Seminars/Schulung durch den Teilnehmer oder durch die B.i.V. GmbH, muss der Auftraggeber die Stornierung seiner Buchung im Hotel selbst vornehmen.
9. Schutzrechte an Schulungsunterlagen und – inhalten
(1) Der vom Auftraggeber angemeldete Teilnehmer erhält ein einfaches, dauerhaftes und nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der von der B.i.V. GmbH übergebenen Schulungsunterlagen.
(2) Alle Urheberrechte einschließlich der hieraus resultierenden Nutzungsrechte betreffend Seminar- bzw. Schulungsinhalte und -unterlagen im Übrigen verbleiben bei der B.i.V. GmbH. Eine gewerbliche Vervielfältigung oder Weitergabe der Unterlagen an Dritte ist untersagt. Ohne die ausdrückliche Einwilligung der B.i.V. GmbH dürfen die urheberrechtlich geschützten Inhalte auch nicht teilweise zu anderen Zwecken als zur Teilnahme an Seminar bzw. Schulung bzw. persönliche Nachbearbeitung durch den jeweiligen Teilnehmer verwendet werden. Der jeweilige Urheberrechtshinweis bzw. Copyrightvermerk ist vom Auftraggeber unbedingt zu beachten; eine Entfernung solcher Vermerke ist strikt verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
10. Datenschutz
Die B.i.V. GmbH erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung der Seminare. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung erforderlich und beruht auf Art. 6 Abs. 1b) DSGVO. Unser Datenschutzbeauftragter: Kanzlei F.E.L.S, Löhestraße 11, 95444 Bayreuth, RA Becker. Die vollständigen Informationen zu Datenschutz und Ihrer Betroffenenrechte nach Art. 13 DS—GVO finden Sie unter www.bivteam.de.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen der B.i.V. GmbH und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnissen zwischen der B.I.V GmbH und einem Auftraggeber ergebenden Pflicht wird der Sitz der B.i.V. GmbH vereinbart.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der B.I.V GmbH, wobei die B.i.V. GmbH berechtigt, nicht jedoch verpflichtet ist, den Auftraggeber auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon ihre Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Der Auftraggeber und die B.i.V. GmbH verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksamen Bestimmungen beziehungsweise Teilbestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck am besten entsprechen. Gleiches gilt für den Fall unbewusster Regelungslücken.
(2) Von diesen AGB abweichende oder dieser AGB ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt vorbehaltlich einer Individualvereinbarung nach Maßgabe von § 305b BGB auch für ein Abgehen der Schriftform selbst.
(3) Dieser AGB ergänzen die zwischen der B.i.V. GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Bei Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Vertrag weiterreichende Bestimmungen enthält, geht der Vertrag den vorliegenden AGB vor.
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